Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen.Die Ausweispflicht kann auch
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