Anleinpflicht für Hunde und Verpflichtung zur Sauberhaltung in der Gemeinde Unterroth

Hund mit LeineGlass-Wiest

Hund mit Leine

Anleinpflicht für Hunde

 

Die Gemeinde Unterroth hat eine Verordnung zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Hunden (Hundehaltungsverordnung) erlassen. Gemäß dieser Verordnung sind Hunde in allen öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen innerorts zu jeder Tages- und Nachtzeit ständig an der Leine zu führen.

 

Leinen Sie Ihrer Hunde außerhalb Ihres Grundstücks bitte an und haben Sie Verständnis, dass nicht jeder Mensch mit Hunden umgehen kann bzw. sich vor diesen Tieren fürchtet. Unangeleinte Hunde stellen eine Gefahr für Menschen aber auch für den Straßenverkehr dar.

 

Ein Verstoß gegen die Leinenpflicht kann mit einer Geldbuße belegt werden.

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