Mitteilung des Abfallwirtschaftsbetrieb Weißenhorn

Akkus aus E-Bikes:

 

Gebrauchte, zu entsorgende Li-Akkus (aber auch NiMH-Akkus) aus E-Bikes zählen zu den Industrie-Altbatterien (§ 2 Abs. 5 BattG).

Sie sind von den Vertreibern (Händlern), die Industriebatterien in ihrem Sortiment (auch als Teil von E-Bikes) führen, zurückzunehmen.

 

Hierzu sind die Vertreiber gesetzlich verpflichtet (§ 9 Abs. 1 Satz 1 und 2 BattG).

 

Die Rücknahme und weitere Entsorgung über ein Rücknahmesystem der Hersteller (nach § 8 BattG) hat unabhängig von der

Beschaffenheit, Art, Marke oder Herkunft (also auch wenn sie aus der Schweiz stammen) der Altbatterien zu erfolgen

 

Damit sind auch beschädigte Batterien durch die Rücknahmesysteme und die Vertreiber kostenlos zurückzunehmen.

Im Gegensatz zu Fahrzeug-Altbatterien (§ 13 Abs. 2 BattG) ist für Industrie-Altbatterien eine Rücknahme durch die

öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.

 

Eine Abgabe auf den Wertstoffhöfen ist nicht möglich. Auf den Wertstoffhöfen dürfen nur abgeklebte Batterien und Akkus mit einem

Maximalen Gewicht von 500 g abgegeben werden.

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