Verwaltungsgemeinschaft Buch

Einwohnermeldeamt

 

Öffentliche Bekanntmachung

zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren

nach dem Bundesmeldegesetz

 

 

Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.

 

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2  BMG in  Verbindung mit  § 58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes  widersprechen.

 

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religions-gesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs.1  i.V.m  § 42 Abs.3 BMG widersprechen.

 

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs.1  i.V.m. § 50 Abs.5 BMG widersprechen.

 

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs.2 i.V.m. § 50 Abs.5 BMG widersprechen.

 

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs.3  i.V.m. § 50 Abs.5 BMG widersprechen.

 

Die Eintragung dieser Übermittlungssperren können Sie über unsere Internetseite unter www.vg-buch.de vornehmen.

 

Verwaltungsgemeinschaft Buch - Einwohnermeldeamt

Friedhofweg 2, 89290 Buch

 

Buch, 13.02.2021

gez. Wöhrle,

Gemeinschaftsvorsitzender

 

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