Aufgaben eines Wahlhelfers:

z.B.

- Begrüßung und Identifikation der Wähler

- Ausgabe der Stimmzettel

- Überwachung des Wahlvorgangs

- Stimmenauszählung

 

Voraussetzungen und Qualifikation:

  • Wahlberechtigung: Sie müssen wahlberechtigt sein, d.h. Sie müssen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Verfügbarkeit: Sie müssen am Wahltag ganztägig verfügbar sein und bereit sein, bis zur Auszählung der Stimmen zu bleiben.
  • Verantwortungsbewusstsein und Genauigkeit: Da Wahlhelfer eine große Verantwortung tragen, sind Sorgfalt und Genauigkeit essenziell. Die Schulung der Wahlhelfer ist ein entscheidender Bestandteil der Vorbereitung. Die Wahlhelfer erhalten eine Aufwandsentschädigung, das sogenannte Erfrischungsgeld.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind ein unverzichtbarer Bestandteil des demokratischen Prozesses.

 

Bitte melden Sie sich bei Frau Speiser im Rathaus Buch (Tel. 07343/9603-17, E-Mail: heidrun.speiser@vg-buch.de)

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