Zweckverband gemeindl. Datenverarbeitung im Lkr. Neu-Ulm - Änderung der Verbandssatzung

Die Verbandsversammlung des Zweckverbands gemeindliche Datenverarbeitung im Landkreis Neu-Ulm hat in Ihrer Sitzung vom 22.01.2025 die Satzung zur Änderung der Verbandssatzung für den Zweckverband gemeindliche Datenverarbeitung im Landkreis Neu-Ulm beschlossen. Diese Satzung wurde im Amtsblatt Nr. 5 des Landkreises Neu-Ulm vom 31.01.2025 gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 1 KommZG bekannt gemacht und somit mit Wirkung vom 01.02.2025 in Kraft getreten.

 

Die Satzung kann in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes eingesehen werden.

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