Marktgemeinde Buch, Ortsteil Obenhausen Bebauungsplan "Hetzenmühle"

Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Marktgemeinde Buch, Ortsteil Obenhausen

Bebauungsplan "Hetzenmühle"

 

Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Marktrat von Buch hat in seiner Sitzung am 30.06.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Hetzenmühle" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit Stand vom 20.06.2022 ist in dem beiliegenden Planauszug dargestellt.

 

Grossansicht in neuem Fenster: Bebauungsplan Bildnachweis: Bildnachweis: Büro für Stadtplanung, Bfg Zint & Häußler GmbH

 

Ziel und Zweck der Planung

 

Im westlichen Bereich der Illertisser Straße besteht auf einer Fläche von rund 7.200 m² die ehemalige Hetzenmühle mit deren ergänzenden Gebäuden und Freiflächen, welche für eine städtebauliche Nachverdichtung anstehen.

Um für diesen Bereich eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen sowie die bestehende Siedlungsstruktur zu erhalten ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

Planungsrechtlich ist der Bereich der Freifläche derzeit nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke Nr. 122/2, 122/3, 122/4, 123, 123/2, 123/3 und 124 der Gemarkung Obenhausen und weist eine Flächengröße von ca. 7.200 m² auf. Die Flächen befinden sich in Privatbesitz.

 

Die Planung wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Als Maßnahme der Innenentwicklung bei einer Größe des Geltungsbereiches von ca. 7.200 m² erfüllt das Vorhaben die darin vorgegebenen Kriterien. Die Durchführung einer formalen Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist nicht erforderlich.

Mögliche Anhaltspunkte für Beeinträchtigungen der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter werden im Rahmen einer informellen Umweltprüfung und der ergänzenden Fachgutachten geprüft.

 

 

Markt Buch,

gez. 1. Bürgermeister Wöhrle

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