Bauantrag, Formulare und Wissenswertes

Einreichung von Bauanträgen

Zum 01. Januar 2025 ist das Erste und Zweite bayerische Modernisierungsgesetz in Kraft getreten. Das zweite Modernisierungsgesetz ändert den Verfahrensablauf bei Bauanträgen und Anträgen auf Vorbescheid. Diese sind nun bei der unteren Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt Neu-Ulm) einzureichen. Anträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren sind weiterhin wie bisher, bei den jeweiligen Gemeinden einzureichen.

 

Außerdem bitten wir Sie uns die Pläne Ihres Bauantrages auch in digitaler Form zur Verfügung zu stellen. Gerne auch per Mail an bauamt@vg-buch.de . Bitte beachten Sie, dass die Bereitstellung der digitalen Pläne nicht das Einreichen in Papierform ersetzt. Diese werden weiterhin benötigt.

 

Formulare & Hinweise RUND UMS BAUEN

Auf der Seite des Landkreis Neu-Ulm finden Sie eine Checkliste aller erforderlichen Unterlagen und die entsprechenden Formulare: Baugenehmigung; Beantragung | Landratsamt Neu-Ulm (landkreis-nu.de).

 

Hinweis: Im Gemeindegebiet gilt zudem eine eigene Stellplatzsatzung. Bei Neubauvorhaben und Änderungen im Bestand sind die Regelungen hierfür zu beachten.

 

Nachbarbeteiligung im Baugenehmigungsverfahren - Gebühren und Hinweise

Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens müssen diejenigen Nachbarn, die in ihren geschützten Rechten berührt sind oder sein können, von dem Bauvorhaben informiert werden (Art. 66 Abs. 1 Satz 1 BayBO). Dazu sind der Lageplan und die Bauzeichnungen (Eingabepläne) den Nachbarn zur Unterschrift vorzulegen.

 

Service für Bauherren - Lageplan und Nachbarschaftsverzeichnis

Der amtliche Lageplan mit Nachbarschaftsverzeichnis, als maßgeblicher Bestandteil eines Bauantrags, kann auch über die Gemeinde erworben werden. Bisher haben Bauherren diesen Plan nur über das Vermessungsamt erhalten. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung.

 

Wir weisen darauf hin, dass der Plan 36,00 EUR pro Stück kostet. Diese Gebühr wird direkt an das Vermessungsamt weitergeleitet, sie wird nur im Namen der Vermessungsverwaltung erhoben.

Selbstverständlich können Sie auch weiterhin den amtlichen Plan direkt beim Vermessungsamt beantragen.

 

Bei weiteren Fragen rund zu diesen Themen steht Ihnen unser Bauamt gerne zur Verfügung.

 

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