Der Markt Buch weist die Eigentümer von Grundstücken darauf hin, dass die Straßen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit zu reinigen und sauber zu halten sind. Dies betrifft auch die Gehwegkanten. Die Gehwegkanten sind zudem auch von Bewuchs freizuhalten. Das heißt, dass die Gehwege angrenzend an ihr Grundstück von Laub, Schlamm, Unkraut sowie Moos und sonstigem Unrat zu entfernen sind.

 

Die am 26.02.2021 in Kraft getretene Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen kann zu den üblichen Öffnungszeiten im Rathaus in Buch oder auf unserer Homepage unter dem Reiter „Satzungen und Verordnungen“ eingesehen werden.

 

Wir bitten um Beachtung!

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