Leider muss festgestellt werden, dass es vermehrt zu illegalen Müllablagerungen im Ortsbereich kommt, welche teilweise auch erheblich sind!
Abfälle, welche in der freien Natur entsorgt werden, stören nicht nur das Landschaftsbild, sondern können für Fauna und Flora erhebliche Gefahren darstellen. Darüber hinaus werden Entsorgungskosten, welche aktuell noch der Kommune und ab 2026 dem Abfallwirtschaftsbetrieb anfallen, auf alle Gebührenschuldner aufgeteilt.
Es ist deshalb mehr als geboten, die zur Verfügung stehenden und auf kurzem Weg zu erreichenden Entsorgungsmöglichkeiten auf dem Wertstoffhof oder beim Müllheizkraftwerk in Weißenhorn zu nutzen!
Uns bekanntwerdende, illegale Entsorgungen werden stets strafrechtlich geahndet.
Auch werden immer wieder Müllsäcke, Kartonagen, Elektrogeräte, Spiegel und sonstiger Unrat auf den Containerplätzen illegal entsorgt und abgestellt, so auch häufig in der Werkstraße vor dem Wertstoffhof Buch.
Unerlaubte Ablagerungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden mit einem Bußgeld geahndet. Die Reinigung der Containerplätze und die Entsorgung des Mülls müssen durch den Müllgebührenhaushalt getragen werden und trifft somit jeden Einzelnen.
Die Verwaltung bittet diese Ablagerungen zu unterlassen und weist darauf hin, dass die Entsorgung von Müll durch wilde Ablagerungen verboten ist.