Die Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses beträgt bei Benutzung je angefangener Tag, gerechnet ab der tatsächlichen Inanspruchnahme des Leichenhauses für:
a) einen Tag 100,00 €
b) zwei Tage 140,00 €
c) drei Tage und länger 180,00 €
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Benutzungsgebühr
Die Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses beträgt bei Benutzung je angefangener Tag, gerechnet ab der tatsächlichen Inanspruchnahme des Leichenhauses für:
a) einen Tag 100,00 €
b) zwei Tage 140,00 €
c) drei Tage und länger 180,00 €