Die Gemeinde Oberroth verbessert derzeit die Wasserversorgung. Nach den gesetzlichen Vorschriften ist die Gemeinde verpflichtet diese Investitionskosten in Form von Beiträgen bzw. Gebühren auf die Grundstückseigentümer umzulegen.
Der Gemeinderat hat zur Finanzierung der Ertüchtigung der Wasserversorgung beschlossen, hierfür sogenannte Verbesserungsbeiträge von allen Grundstückseigentümern zu erheben.
Dazu wurde die „Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung“ erlassen. Der Satzung liegt eine Globalberechnung zu Grunde, nach der sich vorläufige Beitragssätze in Höhe von 0,45 €/m² Grundstücksfläche und 4,06 €/m² Geschossfläche ergeben. Diese Beiträge sollen in drei Raten von allen Grundstücksbesitzern eingehoben werden.
In diesen Tagen werden nun die zweiten Vorauszahlungsbescheide (45% der Gesamtkosten) für diesen Beitrag versandt. Bitte beachten Sie, dass die Beiträge nicht abgebucht werden.
Das Informationsblatt kann weiterhin im Downloadbereich (s.u.) abgerufen werden kann.




