Termin Problemmüllsammlung im Frühjahr 2024 in Oberroth

Samstag, 10. Mai 2024

Termin für die Problemmüllsammlung im
Frühjahr 2024

 Samstag, 10. Mai 2024


Oberroth, 08.00 Uhr - 08.30 Uhr 

Ortszentrum, beim Bürgermeisteramt

 

Grundsätzlich gilt:

Bei der Sammlung von Problemabfällen werden maximal 60 Kilogramm oder 60 Liter als Gesamtmenge angenommen. Denken Sie daran, damit Ihr Weg zur Sammelstelle nicht umsonst ist.
Sonderabfälle, außerhalb der Sammeltermine, können nur bei den Sondermüllentsorgern (Knittel in Vöhringen, Russ und ARS-tec in Neu-Ulm) gegen Bezahlung abgegeben werden.
Wichtig: Belassen Sie die Schadstoffe in den originalen Behältnissen und schütten Sie keine Schadstoffe zusammen. So können sie schneller zugeordnet werden. Nähere Info unter: 07309/878-0

Angenommen werden Stoffe wie:

  • Altöl (Motoren- und Getriebeöl) gegen Bezahlung vor Ort (incl. Quittung)
  • Feuerlöscher gegen Bezahlung vor Ort (incl. Quittung)
  • Säuren und Laugen
  • Pflanzenschutzmittel
  • Schädlingsbekämpfungsmittel
  • Altmedikamente (ohne Kartonverpackungen)
  • Farben- und Lackreste (flüssig)
  • Altbatterien, Autobatterien
  • Lösungsmittel (z. B. Verdünner, Pinselreiniger, Kaltreiniger, Kleber, Bremsflüssigkeit, Frostschutzmittel)
  • Holzschutzmittel, Imprägniermittel
  • Fotochemikalien
  • chemische Putz- und Reinigungsmittel
  • Spraydosen mit Inhalt
  • quecksilberhaltige Abfälle (z.B. Thermometer)
  • unbekannte Chemikalien

Das wird nicht angenommen

  • Heizöl und Heizölschlämme (Rückgabe an Handel/Entsorgungsfirmen)
  • Munition (Polizei kontaktieren)
  • Spreng- und Feuerwerkskörper (Polizei kontaktieren)
  • Druckgasflaschen (keine Spraydosen (Rückgabe an Handel oder Entsorger)
  • Altreifen (Rückgabe an Handel/Entsorgungsfirmen)
  • Haus-, Sperr- und Gewerbemüll (Müllheizkraftwerk/Wertstoffhof)
  • Verpackungsmaterialien (Gelber Sack/Wertstoffhof)
  • Ausgehärtete Farben (Restmüll, Problemmüllsammelstelle)
  • Feinchemikalien, die anhand der Art, Verpackung oder Menge gewerblichen Labors, Schulen, Apotheken oder sonstigen Einrichtungen zugeordnet werden können, werden nur in Kleinmengen angenommen.

 

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